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Muss das AGG geändert werden?

Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland. Deutschland erhielt am 31.01.2008 eine förmliche Aufforderung der Europäischen Kommission (KOM) zur Stellungnahme hinsichtlich verschiedener Vorwürfe in Bezug auf eine mangelhafte Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinien insbesondere durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

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