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Betriebsbedingte Kündigung:

Der „freie“ Arbeitsplatz

DER FALL: Der Arbeitgeber gab seine Abteilung „Database-Management“, in der die Arbeitnehmerin als Sekretärin beschäftigt war, an ein anderes Unternehmen ab. Nachdem die Arbeitnehmerin dem Betriebsübergang widersprochen hatte, kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt.

 

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